Rechtsprechung
VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 8 Abs 1 Nr 1 BeamtStG
Anerkennung weiterer Erfahrungszeiten und Neufestsetzung der Erfahrungsstufe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14
- VG Berlin, 12.05.2016 - 5 K 99.14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12
Mitbestimmung der Personalvertretung bei Versetzung eines Beamten unter …
Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14
Sie hält die erstmalige Festsetzung von Erfahrungsstufen für mitbestimmungspflichtig und rügt die fehlende Beteiligung des Personalrats unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Berlin vom 20. März 2012 - VG 61 K 4.12 PVL.Die erstmalige Festsetzung von Erfahrungsstufen ist nach dem personalvertretungsrechtlichen Tatbestand der Einstellung (§ 88 Nr. 1 des Berliner Personalvertretungsgesetz Berlin - PersVG -) mitbestimmungspflichtig (so auch VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012 - VG 61 K 4.12 PVL -, juris).
Entscheidend ist letztlich, dass die Mitbestimmungstatbestände im Berliner Personalvertretungsgesetz im Wege der Auslegung an veränderte Verhältnisse und damit auch an Neuregelungen im Besoldungsrecht angepasst werden können und dass die erstmalige Stufenzuordnung hinreichende Mitbestimmungsrelevanz hat (so auch VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012, a.a.O. Rn. 20).
Demgegenüber hat es die Mitbestimmung bei Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers auf Fälle beschränkt, in denen die Ermessensvorschriften durch abstrakt-generelle Regelungen zur Anrechnung förderlicher Berufstätigkeit erlassen worden sind (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012 a. a. O. Rn. 20, mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen).
- BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14
Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff; …
Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14
Während im Beamtenrecht unter Einstellung nur die Begründung eines Beamtenverhältnisses im Wege der Ernennung begriffen wird (vgl. auch § 5 Abs. 1 Berliner Laufbahngesetz und § 8 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz), verstehen nicht nur das Berliner Personalvertretungsgesetz, sondern auch andere Landespersonalvertretungsgesetze den Begriff der Einstellung auch dahingehend, dass er die Eingruppierung der zur Einstellung vorgesehenen Personen erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2015, a.a.O., Rn. 16).Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich der Gesetzgeber des Personalvertretungsrechts auf den dienstrechtlichen Begriffsinhalt bezieht, wenn er Begriffe aus dem Dienstrecht verwendet, und ist beamtenrechtlich unter Einstellung nur die Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses zu verstehen, während besoldungsrechtliche Fragen wie die Erstfestsetzung der Erfahrungsstufen nicht Gegenstand der Ernennung im beamtenrechtlichen Sinn sind (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. November 2015 - BVerwG 5 P 13.14 -, juris Rn. 22 f. zum Mitbestimmungstatbestand des § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG).
Daher ist weder die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die bei Beamtinnen und Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit vorzunehmende Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen nicht dem Mitbestimmungstatbestand der Einstellung im Sinne von § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG unterfällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2015 a.a.O.) noch die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt zum dortigen Personalvertretungsgesetz (Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 L 53.13) auf das Berliner Personalvertretungsgesetz übertragbar.
- BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche …
Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14
Ob die Aufhebung der erstmaligen Festsetzung einer Erfahrungsstufe, die wegen eines Fehlers des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens rechtswidrig ist, überhaupt nach dem in § 46 VwVfG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken ausgeschlossen sein kann, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.99 -, juris Rn. 30 für die Entlassungsverfügung). - BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 53.93
Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung durch …
Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14
Die Eingruppierung als solche ist eine im Berliner Landesrecht "nicht ausdrücklich genannte Modalität der Einstellung" (so BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - BVerwG 6 P 53.93 -, juris Rn. 12 f.).
- VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 179.14
Berücksichtigung eines Studiums und einer nebenberuflichen Tätigkeit bei der …
Die erstmalige Festsetzung der Erfahrungsstufen ist nach dem personalvertretungsrechtlichen Tatbestand der Einstellung (§ 88 Nr. 1 des Berliner Personalvertretungsgesetzes - PersVG -) mitbestimmungspflichtig (vgl. mit ausführlicher Begründung VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2016 - VG 5 K 99.14 - juris; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012 - VG 61 K 4.12 PVL - juris), da dem Begriff der "Einstellung" bei Beamten in § 88 Nr. 1 PersVG kein engerer Bedeutungsgehalt als in § 87 Nr. 1 PersVG bei Arbeitnehmern zuzumessen ist.Es kann deshalb dahinstehen, ob sich aus dem Rundschreiben I Nr. 100/2011 zumindest dem Grunde nach die Mitbestimmungsrelevanz ergeben könnte (so aber VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2016, a.a.O., Rn. 23).
- VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 59.14
Anerkennung einer unterhälftigen Tätigkeit bei der Bemessung der Besoldung; …
Das gemäß § 88 Nr. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Berlin - PersVG Berlin - im Rahmen der ersten Stufenfestsetzung erforderliche Mitbestimmungsverfahren (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2016 - VG 5 K 99.14 - juris) hat die Senatsverwaltung zunächst ordnungsgemäß durchgeführt. - VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14
Änderung der erstmaligen Stufenfestsetzung
Das gemäß § 88 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Bln) im Rahmen der ersten Stufenfestsetzung erforderliche Mitbestimmungsverfahren (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 18. Februar 2016 - VG 5 K 99.14 -, juris) hat die Senatsverwaltung ordnungsgemäß durchgeführt.
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VG Berlin, 12.05.2016 - 5 K 99.14 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14
- VG Berlin, 12.05.2016 - 5 K 99.14